Diana Julio
* Aus Datenschutzgründen wurde die Identität der Jobsuchenden in Absprache mit ihr anonymisiert.
Lebenslauf weiter unten. Bild und Nachname auf Anfrage.
Beruf: Hotel/Küche Mitarbeiterin
Herkunft: Spanien
Verfügbarkeit: Ab Sofort 2025 (ca. 1 bis 6 Monate Vorlaufzeit)
Einsatzort: Deutschland oder Schweiz (nicht in französischen Teil)
Sprachkenntnisse: Deutsch A0 (voraussichtlich im Mai 2026, Niveau B1), Spanish C1, Englisch A1
Besonderer Hinweis: Bereits jetzt reservierbar
F.A.Q. über Diana
Julio verfügt über zwei Jahre Berufserfahrung als Hotel- und Küchenmitarbeiterin. Sie kann Anweisungen befolgen, selbstständig, im Team und unter Druck arbeiten. Sie ist freundlich, respektvoll und bereit, neue Fähigkeiten zu erlernen, um ihre Arbeitsleistung zu verbessern.
Wer übernimmt die Arbeitspapiere und Migrationsaufwand?
Ouma wird von uns damit betreut. Selbstverständlich fungiert unser Verein im Zielland als Unterstützung für Sie als Arbeitgeber. All dies dient dem Ziel, Arbeitgeber zu motivieren, Ouma möglichst bürokratiefrei einzustellen.
Kann Ouma nach einer Einarbeitung auch in anderen Berufen arbeiten?
Ja, das kann Diana. Sie ist bereit und in der Lage, neue Fähigkeiten zu erlernen.
Wie sieht es mit Wohnung aus?
Ouma bekommt Unterstützung vom Verein und Freunde in Deutschland um eine Wohnung vor Ort zu finden. Der Arbeitgeber kann dennoch eine vorübergehende Wohnung zur Verfügung stellen.
Muss Diana etwas selbst zahlen?
Manchmal können wir alle Kosten durch erhaltene Spenden decken. In diesem Fall liegen in unseren IT- oder Tunesien-Spendentöpfen keine Mittel. Ouma erklärte sich bereit die Plattform Service Fee zu tragen, wenn der Arbeitgeber das nicht tun möchte.
Zahlt Ouma Arbeitsvermittlungskosten?
Nein, diese trägt unser Verein selbst. Die Plattform Service Fee deckt lediglich die IT Kosten. Ouma zahlt auch ihre eigenen zusätzlichen Migrations-kosten (Übersetzungen, Visum, usw.), Reisekosten und Deutschkurskosten. Auch hier können Sie Ouma entlasten.
Wann kann Diana beginnen?
Je nachdem, ob es sich um Deutschland oder die Schweiz handelt, beträgt die Frist zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.
Arbeitspapiere:
- Deutschland: Spanischer Reisepass
- Schweiz: Arbeitsbewilligung ist nötig, Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten Schweizer oder EU/EFTA-Arbeitnehmer zur Verfügung stehen („Inländervorrang“) und es gelten Quoten.
- Schweiz: B‑Permit (Schweiz): Langfristige Beschäftigung (mehr als 12 Monate) bei Drittstaaten.
Kosten für Sie
| Costos de viaje: Arbeitnehmer trägt Reisekosten selbst |
| Costos de vida primer mes: Arbeitgeber trägt Kosten selbst |
| Ropa de trabajo: Keine besondere Arbeitskleidung notwendig |
| Tipo de trabajador: Arbeitnehmer Nicht-EU |
Häufig gestellte Fragen
Die Plattform Service Fee wird nur dann fällig, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.
Eine Zahlung erfolgt nicht im Voraus und nicht ohne Vertragsabschluss.
Sollte ein begleitender Coaching- oder Integrationsprozess über eine Partnerkanzlei oder Jobcoach erfolgen, wird hierfür eine separate Vereinbarung geschlossen.
Diese Plattform Service Fee stellt keine Vermittlungsprovision im Sinne des Arbeitsvermittlungsrechts dar, sondern dient ausschließlich der Kostendeckung für die interne Plattform und Freigabe geprüfter Kandidaten.